Planen Sie einen Umzug?

Die Firma Kreider bietet ihren Kunden „internationale Umzüge“ an. Sie können den Wohnungs- und Büroumzug deutschlandweit und europaweit bestellen. Wir organisieren Übersiedlungen auf höchstem Niveau. Unsere Facharbeiter sind bereit Ihnen in jeder Situation zu helfen.

Das Unternehmen Kreider transportiert auch persönliche Sachen ins Ausland sowie aus dem Ausland. Eine Lieferung unserer Umzugsfirma geht nach dem Prinzip“ von Tür zu Tür“. Dies deutet darauf hin dass wir die volle Verantwortung für die Sicherheit Ihres Eigentums übernehmen.  In München bieten wir am besten Speditionen ins Ausland. Sie müssen nicht Transporte mieten. Wir haben alles erforderlich für Auslandsumzug. 

Die Vorbereitung für einen Umzug ins Ausland umfasst mehrere Nuancen, und zwar:

  • die Vorbereitung zum Transport von Eigentum: Demontage von Möbel und vielem anderen.
  • die Beförderung von Nicht-Standard-Objekten (Geldschränke, Musikinstrumente, Fahrzeuge, Antiquariat, Haustiere).
  • die Verpackung und Markierung Ihrer Sachen
  • die Beratung und Erledigung der Zollformalitäten
  • die Vorbereitung von Dokumenten
  • die Auswahl eines Transportweges und eines optimalen Fahrzeuges
  • Berechnung der ungefähren Zeit und Dauer Ihres Umzugs

  Unsere Umzugsfirma Kreider hat langjährige Erfahrung in Auslandsumzügen. Wir haben alles Nötiges dafür: Wissen in Dokumentation, Zollverfahren, Versicherungen, die Eigenschaften von Land-, See- und Luftverkehr und natürlich ein sehr gutes Netz von Partnern auf der ganzen Welt. Internationale Überfahrt erfordert große Genauigkeit und Aufmerksamkeit. Und wir helfen Ihnen komfortabel, schmerzlos und günstig ins Ausland umzuziehen.

Checkliste für Auslandsumzug

Um keine Probleme zu haben, ist es erforderlich eine Checkliste für den Umzug ins Ausland vorzubereiten. Wenn Sie einen Plan haben, wissen Sie deutschlich, was Sie machen sollen, um stressfrei umzuziehen. Am besten ist es eine Checkliste 3-6 Monaten vor einem Auslandsumzug zu schreiben. Sie haben viel zu tun mit Unterlagen, müssen Termine bei der Behörden  machen, und das alles geht nicht sofort, man braucht Zeit.  

  1. 3 Monaten vor dem Umzug:
  2. Melden Sie von Abos ab (Wasser, Strom, Internet, Müll, Mobilfunk).
  3. Kündigen Sie alle Verträge (Wohnung/Haus, Kreditkarten, Bankkonten). 

Es ist wichtig Kündigungsfristen zu beachten. Sonderkündigungsrecht wird nicht bei Umzug ins Ausland garantiert.  

  1. Beantragen Sie Visum (wenn nötig) und Arbeitserlaubnis.
  2. Prüfen Sie alle Unterlagen auf Gültigkeit: Reisepass, amtliche Dokumente usw.
  3. Ihr Auto abmelden oder ummelden.
  4. Übersetzen Sie Ihren Führerschein, wenn es möglich ist, oder beantragen internationalen.
  5. Informieren Sie sich über Quarantänebestimmungen und lassen Sie ihre Tiere impfen.
  6. Kontaktieren Sie mit uns.  Wir machen Ihren Auslandsumzug günstig und helfen mit allen Unterlagen. Unsere Spedition wird immer professionell durchgeführt. Mit uns bringt ein Umzug Ihnen keine Sorgen. 
  7.  2 Monate vor dem Umzug
    1. Lassen Sie sich ärztlich durchchecken. In einige Länder müssen Sie ein Gesundheitszeugnis mitnehmen. 
    2. Schließen Sie Ihre Versicherung in Deutschland ab, finden Krankenkasse im Ausland.
    3. Kündigen Sie Mitgliedschaft in Vereinen.
    4. Informieren Sie sich über Einfuhrbestimmungen der Tieren, Waffen, Wertsachen, Medikamenten, wie viel Geld man ins Ausland mitnehmen darf. 
    5. Checken Sie Zollbestimmungen des Ziellandes.
  8. 1 Monat vor dem Umzug
    1. Informieren Sie deutsche Behörden und Institutionen – Finanzamt, BAföG-Amt, Arbeitsagentur, Kindergeldkasse, Krankenkasse, Rentenversicherung. Bekommen Sie Steuererklärung bei der Finanzamt oder dem Steuerberater vor dem Auslandsumzug. Fragen Sie, wo Steuern im Zielland bezahlt werden sollen. 
    2. Melden Sie bei dem Kindergarten, der Schule ab. 
    3.  Entrümpeln und renovieren Sie die Wohnung.
    4. Beantragen Sie Nachsendeservice der Post.
    5. Eröffnen Sie neues Bankkonto im Zielland.
    6. Handyvertrag im Ausland wird auch besser vor dem Umzug abgeschlossen. Das kann man Online machen.
    7. Schließen Sie Telefon- und Internetverträge ab.
    8. Melden Sie Kindergarten und Schule im Zielland an.

Abmelden ist erförderlich

Wenn Sie ins Ausland umziehen, müssen Sie bei Ihrer Meldebehörde abmelden. 

Sie bekommen einen Vermerk, wo „keine Hauptwohnung in Deutschland“ steht. Um Verträge (Wasser, Strom, Telefon) zu kündigen, brauchen Sie diese Abmeldebescheinigung. Auch ist es wichtig sie bei der Finanzamt nachzuweisen.

Seien Sie vorsichtig, weil ohne Meldeadresse Sie   keine Krankenversicherung, keine Sozialleistungen und keine Zulassung von Fahrzeug mehr haben. Man kann auch von Ausland abmelden. Das kann per Post oder Online gemacht werden. 

Auslandsumzug mit Ihrer Katze ist möglich

Passen Sie auf, welche Einfuhrbestimmungen für Tiere ein Zielland  oder Transitländer haben. Sie sollen alle Impfungen, Einfuhrpapieren haben.  Einen Impfausweis bekommen Sie beim Tierarzt. Es ist wichtig sich zu erkundigen, welche zusätzliche Bestimmungen für Haustiere im Zielland gelten.  Eine antiparasitäre Behandlung ist erforderlich vor dem internationalen Umzug in einigen Ländern. Eine Frist zwischen der letzten Impfung und dem Umzug ist wichtig. Nicht alle Tiere dürfen in alle Länder eingeführt werden – zum Beispiel Pit-Bullterrier in Deutschland.

Sie müssen auch verstehen, dass ein Umzug Stress für Tiere ist. Sorgen Sie für Ihre Haustiere.  Pflanzen werden am besten im Pkw transportiert. 
 Wichtig!  Was zu beachten 

  • Wenn Sie geschieden sind, und Ihr Kind wohnt mit Ihnen, Sie wollen mit ihm ins Ausland umziehen, müssen Sie nicht über  Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Auslandsumzug vergessen. Das ist ein Recht, das bestimmt, wo sich ein Kind aufhält. Vielleicht brauchen Sie ein Erlaubnis von einem anderen Elternteil, um ein Kind mitzunehmen. 
  • Außerordentliche Kündigung ist nicht beim Auslandsumzug garantiert. Aber manche Unternehmen können eine Situation verstehen, wenn es dringend ist, und erlauben, sofort zu kündigen.
  • Vor der Planung des Umzugs erkundigen Sie sich über Erfahrungen des Auslandsumzugs von anderen Menschen. Anderer Fehler sind gute Lehrer. 
  • Umzugspauschale ist eine Pauschale, die eine berechtigte Person, die eine eigene Wohnung einrichtet, für sonstige Umzugskosten beim Auslandumzug laut Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) erhält. Auslandsumzugskostenverordnung ist eine Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen. Man kann sie auf der Seite des Bundesministeriums des Justiz und für Verbraucherschutz finden und lernen. In dem Dokument kann man wichtige Information über Auslandsumzüge finden, welche Beförderungsauslage erstattet werden können. Die berechtigte Person erhält einen Betrag in Höhe von 20 Prozent des Grundgehalts der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 13 bei einem Auslandsumzug innerhalb der Europäischen Union. Die berechtigte Person erhält zusätzliche Beträge für berücksichtigungsfähige Personen (§18 AUV). Wenn eine Person aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in einen nicht Mitgliedstaat, oder aus dem nicht Mitgliedstaat in einen Mitgliedstaat (z. B.  aus der Ukraine nach Deutschland), außerhalb der Europäischen Union umzieht, erhält sie einen Betrag in Höhe von 21 Prozent des Grundgehalts der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 13 plus zusätzliche Beträge für berücksichtigungsfähige Personen  (§18 AUV). Wer berücksichtigungsfähige Personen sind, wird im § 2 Absatz 1 AUV bestimmt. 
  • Umzugspauschale ins Ausland enthält in sich auch Ausstattungspauschale, Einrichtungspauschale, Pauschale für klimagerechte Kleidung, Zusätzlicher Unterricht für Kinder. Alle diese Pauschalen kann eine umziehende Person in 2019 erhalten (§ 19-22 AUV). 
  • Umzugskosten sollen notwendig und nachgewiesen sein, sonst werden sie nicht berücksichtigt.
  • Sie müssen es auch gut rechnen, ob es sich lohnt, alten Hausrat zu transportieren. Oft versteht man, dass Transport  mehr kostet, als neuer Hausrat. 
  • Beim Umzug ins Ausland melden Sie Ihr Auto um. Sie bekommen neue Ausfuhrkennzeichen und Ausfuhrversicherung. Für Abmeldung brauchen Sie den Personalausweis, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II.